Aufgrund des aktuellen Auftretens der Aviären Influenza (Vogelgrippe) in mehreren Bundesländern sowie europäischen Ländern hat das Umweltministerium bereits am 11.11.2016 die Kreisverwaltungen aufgefordert, die Anordnung einer Aufstallung von Geflügel in Risikogebieten zu prüfen. Gebiete mit einem erhöhten Infektionsrisiko für Hausgeflügel sind zum Beispiel Zugvogel-Rastgebiete oder Gebiete mit Wasservögel-Vorkommen, wie am Rhein, sowie der Umkreis von großen Geflügelbetrieben.
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